Russlands Oberster Gerichtshof schließt Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl aus

Russlands Oberster Gerichtshof schließt Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl aus
Foto: France24

Russlands Oberster Gerichtshof hat die Oppositionspartei Jabloko von der Parlamentswahl ausgeschlossen und damit die einzige legale Antikriegspartei von der Wahl zur Staatsduma ausgeschlossen.

Russlands Oberster Gerichtshof hat die liberale Oppositionspartei Jabloko von der Teilnahme an den bevorstehenden Parlamentswahlen im September ausgeschlossen und damit die einzige legal anerkannte Antikriegspartei von der Wahl zur Staatsduma ausgeschlossen.

Das Urteil bestätigte eine Klage der prorussischen nationalistischen Partei Rodina. Die Beschwerde warf Jabloko Urheberrechtsverstöße, Verstöße gegen die Wahlkampfvorschriften, Extremismus und die Annahme westlicher Hilfe vor. Nach der Bekanntgabe versammelten sich Demonstranten vor dem Moskauer Gerichtsgebäude, um gegen die Entscheidung zu protestieren. Jabloko, das sich aktiv für einen sofortigen Waffenstillstand und diplomatische Verhandlungen im Konflikt um die Ukraine eingesetzt hat, kündigte an, das Urteil anzufechten, obwohl Beobachter anmerken, dass eine Aufhebung vor dem Wahltag unwahrscheinlich ist.

Quellen: Canarias7, France24, La Vanguardia, NEXTA, Tagesschau.

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