Neue Reparatur-Regeln für Elektrogeräte treten in Kraft

Neue EU-Vorschriften zum Recht auf Reparatur: Hersteller müssen Produkte reparierbarer machen und Ersatzteile bereitstellen.
Neue Vorschriften zum Recht auf Reparatur sind in Kraft getreten. Sie bringen strengere Pflichten für Hersteller und Händler von Elektrogeräten mit sich. Demnach müssen Hersteller Produkte so gestalten, dass sie leichter reparierbar sind, und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sicherstellen. Zudem müssen Händler Verbraucher, die defekte Artikel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zurückgeben, über ihr Recht informieren, eine Reparatur zu verlangen, anstatt automatisch ein Ersatzgerät zu erhalten.
Die neuen Standards gelten jedoch nicht für alle Kategorien von Elektrogeräten. Ziel der Gesetzgebung ist es, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, auch wenn der Anwendungsbereich vorerst auf bestimmte Gerätegruppen beschränkt bleibt.
Quellen: Tagesschau.