Münchner Mindesttarif für Fahrdienste stößt auf rechtliche Hürden
Gegen die neuen Mindestpreisregelungen für Fahrdienste wie Uber in München wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Drei Eilverfahren sind vor dem Verwaltungsgericht anhängig.
Gegen die neuen Mindestpreisregelungen für private Fahrdienste wie Uber in München wurde rechtliche Schritte eingeleitet. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte, dass drei Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung anhängig sind, die am 4. Juli in Kraft trat.
Nach den kommunalen Vorschriften müssen Fahrdienstanbieter in der bayerischen Landeshauptstadt ihre Tarife nun an den offiziellen örtlichen Taxitarifen ausrichten. Diese etablierten Tarife beginnen derzeit mit einer verbindlichen Grundgebühr von 5,90 Euro pro Fahrt. Das Gericht wird voraussichtlich die Eilanträge bezüglich der Preisrichtlinie der Stadt prüfen.
Quellen: Die Zeit