Französisches Verfassungsgericht billigt Sterbehilfe-Gesetz und blockiert Social-Media-Verbot für Minderjährige

Nexus Europa Redaktion
Französisches Verfassungsgericht billigt Sterbehilfe-Gesetz und blockiert Social-Media-Verbot für Minderjährige
Foto: Le Figaro

Der französische Verfassungsrat billigt das Sterbehilfe-Gesetz, lehnt jedoch ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige ab. Macron lobt die Entscheidung als Abschluss einer exemplarischen Debatte.

Der französische Verfassungsrat hat wichtige Entscheidungen zu großen Gesetzesvorhaben getroffen: Er bestätigte ein wegweisendes Gesetz zur Sterbehilfe, während er ein geplantes Verbot sozialer Medien für Minderjährige unter 15 Jahren kippte.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Einführung eines Rechts auf Sterbehilfe in den Ermessensspielraum des Parlaments für weitreichende gesellschaftliche Reformen fällt. Allerdings enthielt das Urteil drei einschränkende Auslegungen, insbesondere den Schutz der Gewissensklausel für private und religiöse Gesundheitseinrichtungen.

Im Gegensatz dazu hob das Gericht Artikel 1 des Social-Media-Gesetzes auf und erklärte, dass ein vollständiges Verbot für unter 15-Jährige einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit darstelle. Präsident Emmanuel Macron lobte die Bestätigung der Sterbehilfe-Gesetzgebung durch das Gericht und bezeichnete das Ergebnis als Abschluss einer "exemplarischen demokratischen Debatte".

Quellen: La Tribune, Le Figaro, Le Monde, Libération, Politico Europe (Defense).

Wie Medien es bewerteten

  • 31. Aug. 2026, 13:30 UTC
    • Politico Europe (Defense) Kritisch Betonte die Ablehnung des Social-Media-Verbots für unter 15-Jährige durch das Gericht als großen Rückschlag für die Gesetzesagenda von Präsident Macron.
    • Le Monde Neutral Hob die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Gewissensklausel als wichtiges Zugeständnis an katholische Gesundheitseinrichtungen hervor.
    • Le Figaro Zustimmend Konzentrierte sich auf das Lob von Präsident Macron für das Urteil zur Sterbehilfe als Höhepunkt einer exemplarischen demokratischen Debatte.

Quellen

Frühere Berichterstattung

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