
Französischer Verfassungsrat billigt Sterbehilfegesetz und kippt Social-Media-Verbot für Jugendliche
Der französische Verfassungsrat billigt das Sterbehilfegesetz und erklärt ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige für verfassungswidrig.
Der französische Verfassungsrat hat ein wegweisendes Gesetz zur Sterbehilfe gebilligt und zugleich ein geplantes Verbot sozialer Medien für Minderjährige unter 15 Jahren für nichtig erklärt.
Das Verfassungsgericht erklärte den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe für verfassungskonform und sprach drei auslegende Vorbehalte aus, insbesondere die Garantie einer Gewissensklausel für private und religiöse Gesundheitseinrichtungen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron begrüßte die Entscheidung, während Abgeordnete darauf hinwiesen, dass der Beschluss den Weg für die offizielle Verkündung des Gesetzes ebnet.
Im Gegensatz dazu kippte der Rat Artikel 1 des Gesetzes zur digitalen Sicherheit mit der Begründung, ein allgemeines Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für unter 15-Jährige schränke die öffentlichen Freiheiten unverhältnismäßig stark ein. Die Entscheidung macht damit eine zentrale Initiative des Präsidenten faktisch zunichte. Darüber hinaus bestätigte das Gericht Bestimmungen eines in derselben Legislaturperiode eingebrachten landwirtschaftlichen Eilgesetzes.
Quellen: La Tribune, Le Figaro, Le Monde, Libération, Politico Europe (Defense)


