Französisches Gericht bestätigt Sterbehilfegesetz und blockiert Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Französisches Gericht bestätigt Sterbehilfegesetz und blockiert Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
Foto: Le Figaro

Frankreichs Verfassungsrat billigt Sterbehilfegesetz mit Gewissensklausel und verwirft Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige als unverhältnismäßig.

Frankreichs Verfassungsrat hat ein wegweisendes Gesetz zur Sterbehilfe gebilligt und gleichzeitig zentrale Bestimmungen eines vorgeschlagenen Social-Media-Verbots für Kinder unter 15 Jahren verworfen.

Das Hohe Gericht entschied, dass das Parlament im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse handelte, als es die Sterbehilfe legalisierte, und sprach drei auslegende Vorbehalte aus. Dazu gehört insbesondere eine Gewissensklausel, die es privaten und religiösen Gesundheitseinrichtungen erlaubt, die Teilnahme an Sterbehilfeverfahren abzulehnen. Umgekehrt erklärte der Rat Artikel 1 eines Gesetzes zur digitalen Sicherheit für ungültig, der ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für Minderjährige unter 15 Jahren vorsah, und stufte die Maßnahme als unverhältnismäßig ein. Das Gericht bestätigte zudem wesentliche Bestimmungen eines Notfall-Landwirtschaftsgesetzes, das früher in diesem Sommer verabschiedet worden war.

Präsident Emmanuel Macron lobte die Entscheidung und bezeichnete den Gesetzgebungsprozess als "exemplary democratic debate".

Quellen: La Tribune, Le Figaro, Le Monde, Libération, Politico Europe (Defense)

Wie Medien es bewerteten

  • 18. Okt. 2026, 14:00 UTC
    • Politico Europe (Defense) Kritisch Betonte die Ablehnung des Social-Media-Verbots für unter 15-Jährige durch das Gericht als wichtige Niederlage für Macrons digitale Agenda.
    • Le Monde Neutral Konzentrierte sich auf die Bestimmung des Urteils, die katholischen Gesundheitseinrichtungen die Ausübung einer Gewissensklausel in Bezug auf Sterbehilfe erlaubt.

Quellen

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