Frankreichs Verfassungsrat bestätigt Gesetz zum Lebensende und kippt Social-Media-Verbot

Frankreichs Verfassungsrat bestätigt Gesetz zum Lebensende und kippt Social-Media-Verbot
Foto: Le Figaro

Frankreichs Verfassungsrat billigt das Gesetz zum Lebensende mit Gewissensklausel und erklärt das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige für ungültig.

Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz zum Lebensende gebilligt und zugleich ein vorgeschlagenes Social-Media-Verbot für Minderjährige unter 15 Jahren für ungültig erklärt.

Das Verfassungsgericht entschied, dass der Gesetzentwurf zum Lebensende, der einen bedingten Zugang zur Sterbehilfe vorsieht, mit der Verfassung vereinbar ist. Die Entscheidung enthielt jedoch drei Auslegungsvorbehalte, die sicherstellen, dass Gesundheitseinrichtungen, einschließlich privater und religiöser Einrichtungen, eine Gewissensklausel behalten, die es ihnen erlaubt, die Durchführung des Verfahrens abzulehnen. Das Gericht billigte zudem Notfallbestimmungen für die Landwirtschaft.

Umgekehrt kippte der Rat Artikel 1 des Gesetzes zur digitalen Sicherheit, der ein allgemeines Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für unter 15-Jährige vorsah, mit der Feststellung, dass eine pauschale Beschränkung die persönlichen Freiheiten übermäßig beeinträchtigt. Der französische Präsident Emmanuel Macron würdigte die Bestätigung des Gesetzes zum Lebensende durch das Gericht und erklärte, sie "parachève un débat démocratique exemplaire".

Quellen: Le Figaro, La Tribune, Libération, Le Monde, Politico Europe (Defense)

Wie Medien es bewerteten

  • 2. Okt. 2026, 12:30 UTC
    • Le Monde Neutral Rückte die Entscheidung vor allem unter dem Aspekt katholischer Einrichtungen in den Mittelpunkt, die eine Gewissensklausel zum Verzicht auf Verfahren am Lebensende erhalten.
    • Politico Europe (Defense) Skeptisch Betonte die Ablehnung des Social-Media-Verbots und hob die Niederlage eines zentralen Vorhabens des Präsidenten hervor.

Quellen

Frühere Berichterstattung

Teilen